Auslieferungsvertrag

Auslieferungsvertrag
Aus|lie|fe|rungs|ver|trag 〈m. 1uzwischenstaatl. Vertrag über die gegebenenfalls auszuliefernden Personen

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Aus|lie|fe|rungs|ver|trag, der (Völkerrecht):
zwischen Staaten bestehender Vertrag, der die Auslieferung strafrechtlich verfolgter Personen regelt.

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Aus|lie|fe|rungs|ver|trag, der (Völkerrecht): Vertrag zwischen Staaten über die Auslieferung strafrechtlich verfolgter Personen.

Universal-Lexikon. 2012.

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